Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir Sie ganz herzlich am Freitag, den 19.11.2021 um 19.00 Uhr in unseren MVV-Pavillon in der Köszeger Straße 6 ein. 

Tagesordnung:

1.Begrüßung durch den Vorstand
2.Bericht der Teamleiter
3.Bericht der MUSIK-Stiftung Vaihingen/Enz
4.Bericht der Kassenprüfer
5.Entlastungen
6.Satzungsänderung *
7.Ehrungen
8.Wahlen
9.Anträge / Sonstiges

Anträge an die Hauptversammlung sind bis spätestens  Freitag, 12.11.2021 schriftlich an den 1. Vorsitzenden Gerd Wagner, Jägerstraße 24 in 71665 Vaihingen an der Enz zu richten. 

* Bitte beachten Sie folgende Punkte hinsichtlich der Satzungsänderung:
Neben bisher ungeregelten Vereinsaspekten, wie z.B. Vergütungen, Vermietungen, Gebühren oder Unterschriftsregelungen, werden des Weiteren bestehende Regelungen hinsichtlich Befugnissen und Pflichten der Leitung Team Finanzen, sowie Detaillierung der Wahlen und Präzisierung von Fristen in der Satzungsänderung nicht nur formell, sondern insbesondere präzisiert bzw. detailliert festgehalten.

Im Einzelnen sind folgende Paragrafen zur Änderung vorgesehen:

  • §2 Zweck des Vereins – Mittel der Verwendung sollen ausgegliedert und in §12 verschoben werden
  • §6 Organe – Beschlussbefassung: Beschlüsse sollen angenommen werden, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen bei der Abstimmung erzielt werden
  • §8 Der Vorstand – Neu: Abschnitt 4 – Erstellung einer Geschäftsordnung
  • §9 Vereinsvorsitz – Eingefügt: Schriftliche Ermächtigung der Teamleitung durch den Vorstand Verträge i.A. zu unterschreiben
  • §10 Geschäftsführung – Verwaltungsaufgaben kann der Vorstand an Bevollmächtigte delegieren
  • §11 Mitgliedsbeiträge und Gebühren – Beiträge und Gebühren werden zusammengelegt; Festlegung der Mitgliedsbeiträge obliegt der Mitgliederversammlung; Zusätzliche Gebühren können durch Vorstand erhoben werden
  • §12 Mittelverwendung und Vergütungen – Vergütungen für Angestellte und für Dirigenten werden vom Vorstand festgelegt
  • §13 Der Kassier – Er kann Zahlungsgeschäfte an Mitglieder des Teams Finanzen delegieren
  • §14 Wahlen – Vorstand und Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung jährlich je zur Hälfte auf die Dauer von 2 Jahren gewählt; Im Fall eines Rücktritts/Ausfalls eines Vorstandsmitgliedes: Mitgliederversammlung wählt neu für das laufende Geschäftsjahr oder einstimmige Übergabe an Vereinsmitglieder zur Aufrechterhaltung vakanter Leitungspositionen
  • §15 Satzungsänderungen – Anträge auf Satzungsänderungen können bis zum 31.01. des Geschäftsjahres gestellt werden
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